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Beinschraube (Folterinstrument)

Bild
360° Ansicht
  • Eisen
  • 18. Jh.
  • Höhe: 22 cm

Aus der Burg Penzlin ist ein konkreter Fall eines „Hexenverhörs“ in den Akten überliefert: Am 3. November 1699 morgens um 7.00 Uhr wird die Penzlinerin Benigna Schulzen der Folter unterzogen. Nach Untersuchung des Verdachts der Hexerei und der „gütlichen Verwarnung“ legt ihr der „Angstmann“ Beinschrauben an.

Diese bestehen aus zwei den menschlichen Unterschenkeln nachgeformten Eisenplatten. An Wade und Schienbein werden sie mit Hilfe von Schraubzwingen immer weiter zusammengepresst. Um eine Person zum Geständnis zu zwingen, werden erst Daumenschrauben angelegt. Schließlich wird die Beinschraube am rechten Fuß zugeschraubt. Dann folgt der linke Fuß. Diese Folter wird mehrfach wiederholt. Oft folgt dann das „Geständnis“ – und die Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen.

Die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde besonders durch Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow (1633–1695) befördert. Er befahl 1661 die Ausrottung der Hexen und richtete 1681 ein Sondergericht für Hexereiverfahren ein. Hierdurch stieg die Inhaftierung von angeblichen Hexen und Zauberern rapide an.

Text: A. R.

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