Umgestaltete Bank für den Rosengarten - Entwurf für den Tafeltext
Informationstafel für die Bank
Lange Zeit gab es in der Geschichte Deutschlands Gesetze, die Homosexualität verboten und Bestrafungen vorsahen. Seit dem 16. Jahrhundert galt für lesbische und schwule Paare die Todesstrafe, festgelegt in der Carolina.
Der Paragraph 175, der aus der Zeit des Kaiserreichs stammte und sich nur noch auf Männer bezog, wurde 1935 während des Nationalsozialismus stark verschärft.
Selbst ein Kuss konnte zur strafrechtlichen Verfolgung führen.
Diese zugespitzte Form galt in der BRD bis 1969. Erst ab 1973 waren homosexuelle Kontakte zwischen männlichen Erwachsenen nicht mehr strafbar. In der DDR wurde der Paragraph bereits 1950 abgeschwächt und 1968 abgeschafft.
Auch in Mecklenburg wurden Hunderte Homosexuelle verfolgt und inhaftiert. Viele von ihnen wurden - auch noch nach der Haft - in ein Konzentrationslager gebracht. Als
Erkennungszeichen mussten sie einen rosa Winkel tragen.
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Identität und Lebensweise ist ein weltweites Problem. In über 70 Ländern ist Homosexualität strafbar. In sieben Ländern gilt für Homosexuelle die Todesstrafe (Stand 2017). Auch hier in unser Region leiden Lesben, Schwule und Trans* unter Diskriminierung. Oft mit schweren Folgen.
Im Landkreis Parchim nahm sich vor einigen Jahren ein 13-jähriger Jugendlicher das Leben, da er aufgrund seiner Identität gemobbt, diskriminiert und gehänselt wurde.
Dies ist kein Einzelfall.
Betroffene Personen leiden oft stark.
Wir können das verändern.
Vielfalt ist grenzenlos!
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Dieses Exponat gehört zur Sonderausstellung Queer im Museum: