Politik
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1950 bis 2000
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Mecklenburg-Vorpommern
Genehmigungsstempel der Volkspolizei zum Aufenthalt im Sperrgebiet
- Holz, Gummi
- um 1988
- Höhe: 7,5 cm
Diesen Stempel nutzt die Volkspolizei, um die Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt in einem Kreis des Sperrgebietes zu erteilen. Mit der Einrichtung des Grenzsperrgebietes 1952 registriert die Volkspolizei alle Einwohner in dieser Zone. Reisen in das Sperrgebiet aus Besuchs- oder Arbeitsgründen sind genehmigungspflichtig. Einwohner, die ihren ständigen Wohnsitz im Sperrgebiet haben, erhalten einen Eintrag in ihren Personalausweis. In regelmäßigen Abständen überprüft die Polizei die Erlaubnis, um sie zu verlängern oder auch zu entziehen.
Text: A. W.