Gründungsurkunde der Stadt Strelitz vom 4. Dezember 1349
- Tinte auf Pergament
- Seidenfäden mit Wachssiegel
- Breite: 27,3 cm
Im Land Stargard entstehen als neue Landeszentren zwischen 1236 und 1270 die Höhenburg Stargard und ab 1290 die Burg Strelitz. Nach der Errichtung der Städte Neubrandenburg (1248) und Fürstenberg (1288) folgt 1349 die Gründung der Stadt Strelitz. Die Gründungsurkunde verzeichnet die Rechte der Stadt. Es sollen sich Handwerker ansiedeln, und die Ratsherren erhalten das Recht, Zünfte und Gewerke zu gründen. Die städtischen Ländereien werden an zuziehende Bauern und umliegende Wälder und Feldmarken an Lehnsherren verpachtet (Lehen).
Die Einwohner von Strelitz werden ordentliche Bürger der Stadt. Innerhalb der Stadtgrenzen gilt das Recht der Mark Brandenburg. Dies bezeugen Otto und Ulrich Grafen zu Fürstenberg, deren Reiterwappen auf dem Wachssiegel der Urkunde zu sehen ist.
Text: A. P.