Kopf eines Hechtes (Esox lucius)
- Gefischt im Jahr 2004 aus der Elbe
- Gesamtgewicht des Fisches beim Fang: 8 kg
- Maße des Präparats: 17 m breit, 22,5 cm hoch, 25 cm tief
Das älteste Gewerbe in Boizenburg ist, bedingt durch die Elblage der Stadt, das Fischeramt. Die Rechte darauf halten die mecklenburgischen Landesherren, und die von ihnen eingesetzten Amtsfischer üben mit dem „Herrenboot“ die Fischerei auf dem Strom aus. 1267 erhält die Stadt lübisches Recht und damit ein städtisches Fischeramt. Die Fischer gehen fortan gemeinsam auf Fang, aber das „Herrenboot“ genießt weiterhin das Privileg, an allen Orten frei zu fischen und als erstes Boot auszufahren. Zudem müssen begehrte Fische vom Amt zu billigeren Preisen an das „Herrenboot“ abgegeben werden.
Neben dem Fang ist auch der Verkauf reglementiert, was aber trotz Androhung von Strafen nicht immer eingehalten wird. Die Küche des Landesherrn steht im Reglement an erster Stelle, danach kommen die Einheimischen und dann erst kann der Fischer seine Ware auf dem Markt feilbieten. Mitte des 19. Jahrhunderts sinken die Erträge so stark, dass der Großherzog seine Fischrechte 1870 an die Stadt verkauft. Durch die Zunahme der Flussschifffahrt, die Elbregulierung und die damit verbundene Vernichtung der Fischgründe in den 1930er-Jahren ist ein Lebensunterhalt durch Fischerei kaum noch zu bestreiten. Die letzten Boizenburger Elbfischer kündigen 1954 ihre Pachtverträge mit der Stadt, zumal die Elbe inzwischen Grenzfluss ist. Ein Fischermuseum, das an die alte Tradition erinnert, wird im Jahr 2002 geschlossen. Seinen Bestand samt zweier Präparate übernimmt damals das Heimatmuseum.
Text: I. R.