Patenschaftsurkunde des Landes Schleswig-Holstein für Mecklenburg
- 6.4.1963
- Karton
- Höhe: 43,5 cm
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Kai Uwe von Hassel (CDU) beschließt die Landesregierung Schleswig-Holsteins 1963 auf Betreiben der Landsmannschaft Mecklenburg, die Patenschaft für Mecklenburg zu übernehmen. Am 6.4.1963 überreicht Ministerpräsident Dr. Helmut Lemcke (CDU) dem 1. Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft Dr. Dr. Walter Wegner die Patenschaftsurkunde im Rahmen eines Festaktes in Kiel.
Die Landsmannschaft Mecklenburg ist in Schleswig-Holstein gut vernetzt. In der Konfrontation mit der DDR ist sie als Sprachrohr und Interessenvertreterin geflüchteter Mecklenburger ein wichtiger Partner für den gesamtdeutschen Vertretungsanspruch und die Forderung nach Wiedervereinigung.
Das unterstreichen die Festredner der Veranstaltung im April 1963. Vom Versprechen, insbesondere Geflüchtete aus Mecklenburg zu unterstützen, profitiert auch die Stiftung Mecklenburg, deren Existenz und Arbeit 30 Jahre lang wesentlich durch das Land Schleswig-Holstein – auch über die 1990 erreichte Deutsche Einheit hinaus – gefördert wird.
Die Urkunde gelangt – zunächst als Leihgabe für die ständige Ausstellung der Stiftung Mecklenburg – mit dem Nachlass der Landsmannschaft nach deren Auflösung in den Besitz der Stiftung Mecklenburg.
Text: M. R.