Revidierte Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg (1602)
- Lüneburg
- 1602
In der vom Rostocker Theologen und Universitätsprofessor David Chyträus überarbeiteten Kirchenordnung werden zum ersten Male Kinderschulen auf den Dörfern gefordert und verbindlich eingeführt.
„Auff den Dörffern sol der Pastor oder Custer sampt ihren Frawen auch Schul halten und etliche Knaben und Mägdlein im Catechismo, im Gebete, im Lesen, Schreiben und Nehen unterweisen, damit die jungen Leute daselbst nicht auffwachsen wie das unvernünfftige Vieh […] Derwegen auch die Pastores auff den Dörffern die Bawrsleute und ihre Zuhörer dahin ernstlich ermanen sollen, dass sie ihre Kinder Gott zu Ehren und zu ihrer eigen Seligkeit in die Schule schicken sollen.“
Text: S. Ka.