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Religion | 1650 bis 1700 | Mecklenburg bis 1945

Revidierte Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg (1650)

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  • Lüneburg
  • 1650

Lesen und Schreiben sollen in erster Linie zur Nutzung der Heiligen Schrift dienen. Deshalb sollen die Lehrer sich besonders auf das Lesen konzentrieren.

„So man nu auss denselbigen Büchern die Lehre lernen muß, so ist hochnötig, daß etliche sind, die Lesen können, und wer andere unterrichten sol, der muß selbst zuvor bey sich eine ordentliche Summa der gantzen Lehre haben, und wissen, wo und wie alle Artickel in Göttlicher Schrifft nach einander gegründet und erklärt sind. Und damit man gewisse sey vom Verstand Göttlicher Schrifft, müssen viele seyn, die der Propheten und Aposteln Sprache verstehen.“

Text: S. Ka.

Das Originalexponat finden Sie hier:

Das Exponat bezieht sich auf:

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Landschulmuseum Göldenitz

Am See 7
18196 Göldenitz