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Politik | 1350 bis 1400 | Mecklenburg bis 1945

Totenhände (Leibzeichen) in gedrechselter Holzschale aus St. Georgen, Wismar

Zwei mumifizierte rechte Hände in einer Schale aus Holz
360° Ansicht
  • 14. / 15. Jahrhundert
  • Durchmesser: 27,5 cm

Die beiden mumifizierten rechten Hände sind Zeichen des städtischen Rechtssystems, das Wismar bereits 1266 durch den mecklenburgischen Fürsten Johann ordentlich bestätigt wird. Als gerichtliche Deposita dienen sie zur Beweisführung. Die Hände werden Ermordeten abgetrennt, um damit den Mörder vor Gericht zu fordern. Für Mecklenburg ist der Brauch schon 1238 bezeugt. Für Wismar sind noch zwischen 1501 und 1516 mehrere Fälle erwähnt. Nach dem 16. Jahrhundert sind solche Handabnahmen nicht mehr überliefert.

Text: S. S.

Das Originalexponat finden Sie hier:

Das Exponat bezieht sich auf:

Kontakt

Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar "Schabbell"

Beguinenstraße 4
23966 Wismar

Union Jack aus Wismar, 1945

Kriegsende in Mecklenburg

veröffentlicht am 29.4.2015