Trommel der 8. Fahne der Rostocker Bürger
- Holz, Pergament, Textil
- Rostock
- 1756
Für die Verteidigung der Stadt und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Straßen sind die Bürger der Stadt zuständig. Sie sind in „Fahnen“ (nach Quartieren geordneten Abteilungen) zusammengefasst und haben selbst für Teile ihrer Ausrüstung zu sorgen. Andere Teile werden vom Rat gestellt. Die Infanterietrommel mit dem Stadtwappen gehört zur Ausrüstung der 8. Fahne. Sie dient dem Tambour zum Alarmieren und bei Aufmärschen.
Die Ausrüstungen werden durch die Bürgerfahnen selbst verwaltet und aufbewahrt. 1758 besteht der Rat auf Rückgabe der städtischen Ausrüstung und Trommeln, da es Unregelmäßigkeiten gibt. Dass einige Fahnen nur defekte oder gar keine Ausrüstungen zurückgeben können, zeigt die Probleme dieser Art der Militärverfassung.
Text: S. St.