Politik
|
1750 bis 1800
|
Vorpommern bis 1945
Wappen König Adolf I. Friedrich von Schweden
Weitere Abbildungen
- hergestellt von Christian Benjamin Grünwald in Greifswald
- farbig gefasstes Lindenholz
- 1758
- Höhe: 125 cm
Das Wappen zierte das Greifswalder Hofgericht. Seit 1657 ist das Hofgericht oberste Instanz Schwedisch-Pommerns und vertritt das schwedische Recht. Zuständig ist es für Adlige, fürstliche Angestellte, Ausländer, für politische Straftaten, Landfriedensbruch, Schwerverbrechen, die Rechte des Königs und Lehngüterfragen sowie die Universität. Außerdem ist es Berufungsinstanz für Zivil-Strafsachen der Guts- und Stadtuntertanen.
An sechs Tagen im Jahr sprechen der Direktor, fünf Beisitzer und zwei Referendare Recht. 1710 bezieht das Gericht das heute noch erhaltene Gebäude in der Domstraße.
Text: St.F.