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Raum 13

Buchdruck und Schulbildung

Erstes Lese- und Lehrbuch für Volksschulen in Mecklenburg, Schwerin, Bärensprung 1874
Sammlung B. Schattinger Auf herzogliche Veranlassung wurde um 1830 im Lehrerseminar Ludwigslust eine Fibel für Volksschulen erarbeitet. Dieses „Erste Lesebuch für Volksschulen in Mecklenburg“ umfasste 64 Seiten und wurde in der Schweriner Hofbuchdruckerei Bärensprung gedruckt.

Die Auswirkungen gedruckter Schriften auf die Gesellschaft hingen unmittelbar mit der schulischen Bildung zusammen. In Mecklenburg legte die Kirchenordnung von 1602 fest, dass auf den Dörfern die Pastoren und Küster samt ihren Frauen Schule zu halten hatten. Die „Knaben und Madeleine“ sollten im Katechismus, Gebet, Lesen, Schreiben und Nähen unterwiesen werden. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhielten die Kinder im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin einen von Wilhelm Bärensprung in Schwerin gedruckten Kleinen Katechismus. Erst 1831 wurde in Ludwigslust ein „Erstes Lesebuch für Volksschulen in Mecklenburg“ als Unterrichtsmittel herausgegeben. Wahrend im großherzoglichen Besitz die Schulen nach und nach an Niveau gewannen, blieb dieses auf vielen ritterschaftlichen Gütern niedrig.

Martin Luthers Kleiner Katechismus - Ausgabe von 1762  Schwerin, Bärensprung, 1762
Universitätsbibliothek Rostock

Hauptfach: Katechismus

Der Lutherische Katechismus in leicht verständlicher Form war das Lehrbuch zur praktischen Ausübung des protestantischen Glaubens. In den mecklenburgischen Schulen gehörte das Lernen seines Inhalts bis in das 20. Jahrhundert hinein zum Alltag.

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Quelle: Virtuelles Landesmuseum MV Revidierte Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg (1602)

Der Anfang der Kinderschulen in Mecklenburg