Im Mittelalter war fürstliche und städtische Verwaltungskorrespondenz handschriftlich auf Papier und bei wichtigen Angelegenheiten auf Pergament abgewickelt worden. In der Neuzeit wurden viele Amtsvorgänge zum Massengeschäft, etwa die Erteilung von Besitzurkunden, Passierscheinen, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen oder das Ablegen von Bürger-, Lehn- und Diensteiden. Gedruckte Formulare brachten eine erhebliche Entlastung der Schreibstuben mit sich. Auch Vorschriften ließen sich nun einfacher verbreiten. Im 17. und 18. Jahrhundert lag die Auflage von fürstlichen Edikten im Herzogtum Mecklenburg bei bis zu 2.000 Stück.
Der Hamburger Vergleich
Nachdem 1695 die mecklenburg-güstrowsche Linie des Fürstenhauses erloschen war, einigten sich die verbliebenen Linien im Hamburger Vergleich von 1701 auf die Teilung des Landes in die Fürstentümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Strelitz. Während Originalverträge zur dynastischen Erbfolge oft prachtvoll gestaltet auf Pergamentblättern geschrieben wurden, machte man mit Hilfe einfacher Drucke den Inhalt derartiger Verträge öffentlich bekannt.
Vieh und Korn müssen im Lande bleiben
Ein Edikt von 1697
Verträge mit Ritter- und Landschaft
Eine Sammlung von 1724
Erst 1919 bzw. erhielten die beiden Mecklenburg eine Verfassung. Bis dahin regelten sich die Machtverhältnisse über Verträge zwischen den Landesherrn, den ritterschaftlichen Landbesitzern und den Städten. Diese wurden immer wieder zusammengefasst publiziert.
Gemeinsam gegen Schulden
Ein Hausvertrag von 1772
Das kleine Herzogtum Mecklenburg-Strelitz war in der zweiten Hälfte des 18. Jh. hoch verschuldet. 1772 wurde eine von beiden mecklenburgischen Fürsten bestätigte Kommission zur Tilgung der Staatsschulden eingesetzt.