Mit der „Verordnung über die Bodenreform in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 5. September 1945 beginnt mit der Enteignung der Gutswirtschaften eine komplette Umstrukturierung der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ).
Da oft aktuelle Katasterunterlagen fehlen, werden Land- und Parzellenvermessungen mit einfachen Hilfsmitteln durchgeführt.
Dazu zählt auch ein aus Holz gefertigter Flurmesszirkel mit üblicherweise 2 m Spannweite. Das hier gezeigte Exponat umfasst die historische Maßeinheit einer halben „Mecklenburger Rute“ – 2,29 m.
Messzirkel, Holz
- Spannweite 229 cm
- Schenkellänge 155 cm
Text: F.H.