Heimatfreunde, „Wandervögel“ und Naturforschende Gesellschaften bilden eine immer größer werdende Lobby für den Erhalt und den Schutz der Natur, in der der Raubbau und Missbrauch unübersehbar geworden sind. 1935 wird erstmals ein Reichsnaturschutzgesetz erlassen.
Die Naturlobby wird lauter
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Heimatfreunde, "Wandervögel" und Naturforschende Gesellschaften bilden eine immer größer werdende Lobby für den Erhalt und den Schutz der Natur, in der der Raubbau und Missbrauch unübersehbar geworden sind.
1930 widmet sich der Greifswalder Botaniker Erich Leick auf der Insel Hiddensee mit der ersten Biologischen Forschungsstation Deutschlands der Pflanzenökologie.
1935 wird erstmals ein Reichsnaturschutzgesetz erlassen.