1862 wird die Vererbpachtung bäuerlicher Stellen in Mecklenburg-Schwerin Gesetz. Bäuerliches Eigentum entsteht im Domanium auf der Stufe von Büdnern und Häuslern. Landarbeiter im ritterschaftlichen Gebiet können den dort möglichen Freikauf oft nicht leisten. Ihre Höfe fallen an Gutsbesitzer, die den Ackerbau intensivieren und Grünlandflächen für die Rinderhaltung schaffen. Die Landwirtschaft mit Gütern über 100 ha dominiert und zeigt hohe marktwirtschaftliche Flexibilität. Der Maschinen- und der Großviehbestand liegen über dem Reichsdurchschnitt.
Eine Ausnahme zeigt das zu Mecklenburg-Strelitz gehörende Ratzeburger Land, wo sich Gutswirtschaft kaum entwickelt hat und daher eine starke Bauernschaft besteht.