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Aberglaube und frühe Hexenprozesse

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Bettgestell um 1320

Die christlich geprägte Familie als Lebensform hat sich durchgesetzt. Versteckt erhalten sich abergläubische Vorstellungen im Volk, die aus Naturbeobachtungen und Wunderglauben gespeist sind. Als Gegenmaßnahme entwickelt die Kirche die Verfolgung von „Hexen“ und „Zauberern“, die auf der Basis von Denunziation zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden können. 1336 findet der erste „Hexenprozess“ in Mecklenburg statt.

Die Möblierung in den Häusern ist funktional. Betten sind ein Privileg der Oberschichten.

Oldenburger Bilderhandschrift
Lebensweltliche Darstellung des Adels 1336 (Oldenburger Sachsenspiegel)

Die christlich geprägte Familie als Lebensform hat sich durchgesetzt. Rudimentär erhalten sich abergläubische Vorstellungen im Volk, die aus Naturbeobachtungen und Wunderglauben gespeist sind. Als Gegenmaßnahme entwickelt die Kirche die Verfolgung von „Hexen“ und „Zauberern“, die auf der Basis von Denunziation und Folter zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden können. Es kommt zu ersten „Hexenprozessen“.

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