Das Sexualleben ist streng reglementiert und beobachtet. Ehebruch, „Unzucht“ und andere Sünden sind strafbar. Ein Verbotskatalog duldet Sex nur in der Ehe und ausschließlich zur Fortpflanzung. Die Körper- und Lustfeindlichkeit schlägt sich im Kirchenkalender nieder, der an nur 200 Tagen des Jahres Geschlechtsverkehr erlaubt. Im Spätmittelalter liegt das Heiratsalter der Mädchen etwa bei 15 – 18 Jahren. Jungen sind mit 12 – 15 heiratsfähig. Die soziale Differenzierung wächst.
Strenge Sexualmoral
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Das Sexualleben ist streng reglementiert und beobachtet. Ehebruch, „Unzucht“ und andere Sünden sind strafbar. Ein Verbotskatalog duldet Sex nur in der Ehe und ausschließlich zur Fortpflanzung. Die Körper- und Lustfeindlichkeit schlägt sich im Kirchenkalender nieder, der an nur 200 Tagen des Jahres Geschlechtsverkehr erlaubt. Im Spätmittelalter liegt das Heiratsalter der Mädchen etwa bei 15 – 18 Jahren. Jungen sind mit 12 – 15 heiratsfähig.
Thomas Kantzow berichtet in seiner niederdeutschen Chronik, dass in Pommern ein wüstes Leben und Mutwillen herrsche.