Als 1695 die Güstrower Herzogslinie ausstirbt, wird im Erbfolgestreit 1701 durch den „Hamburger Vergleich“ die dritte große Teilung des Landes festgelegt. Aus Stargard und dem Fürstentum Ratzeburg entsteht das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Mecklenburg-Schwerin erhält den werleschen Teil um Güstrow.
Etwa je 10 % des Landbesitzes in beiden Mecklenburg gehören den Städten und den Landesklöstern. 40 % behalten die Herzöge als Domanium, das durch Gutspächter und Bauern bewirtschaftet wird. Rund 600 adlige Besitzer von ca. 1.000 Gütern teilen sich die restlichen 40 %. Es verbleiben noch etwa 4.900 Bauernhöfe.