Der „Landesgrundgesetzliche Erbvergleich“ fixiert 1755 die Rechte und Pflichten der Ritterschaft. Dabei werden die feudal-grundherrschaftlichen Gepflogenheiten zum Grundrecht erhoben. Das schließt – mit Ausnahme der Niederlegung ganzer Dörfer – das Recht der Grundherren zur Legung (Enteignung) ihrer Bauern ein.
Am Siebenjährigen Krieg (1757 – 1763) ist Mecklenburg nicht direkt beteiligt, aber Truppen durchziehen das Land. 1795 kommt es in mecklenburgischen Städten und vor allem in Rostock und Schwerin zu Aufständen der Handwerksgesellen. 1800 plündert die Bevölkerung in Rostock und Güstrow Geschäfte und Lager. Das Militär beendet die Aufstände.