Mecklenburg wird 1806 durch französische Truppen besetzt. 1813 treten die mecklenburgischen Fürsten als erste aus dem Napoleonischen Rheinbund aus. Auf dem Wiener Kongreß 1815 entsteht der Deutsche Bund. In der Bundesversammlung sind 39 Staaten und freie Städte mit insgesamt 70 Stimmen vertreten. Mecklenburg-Schwerin hat zwei und Mecklenburg-Strelitz eine Stimme. Innenpolitisch restauriert sich die Ständeherrschaft. Reformiert wird die Justiz. In Parchim entsteht 1818 das Oberappellationsgericht für beide Länder, das 1840 nach Rostock verlegt wird.
Bis 1840 werden in 16 Städten liberalere Stadtverfassungen durchgesetzt. Das Staatsgrundgesetz als Ergebnis der Revolution von 1848/49 wird 1850 im „Freienwalder Schiedsspruch“ bereits wieder aufgehoben.