Der Beitritt zum Norddeutschen Bund 1867/68 und den Zollverein markiert das Ende mecklenburgischer staatlicher Selbständigkeit. Das Gesetz über die Freizügigkeit 1868 garantiert freie Wohnsitzwahl. Das Gewerbegesetz beendet 1869 den Zunftzwang.
1871 werden beide Mecklenburg Teil des Deutschen Reichs. Die standesamtliche Ehe und Glaubensfreiheit werden 1874 Gesetz. In Mecklenburg besteht eine gemäßigt liberale Opposition. Die Sozialdemokratische Partei erhält wachsenden Zulauf.
Seit 1886 ist die Deutsche Kolonialgesellschaft im Land aktiv. 1895 wird Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg ihr Präsident. Die Landständische Union bleibt erhalten.