Eine neue Kirchenordnung bildet ab 1552 für Jahrhunderte die Grundlage der Landeskirche. Die Klöster werden säkularisiert. Nur in Rostock, Malchow, Ribnitz und Dobbertin bleiben protestantische Frauenklöster erhalten. Der römisch-katholische Widerstand wird unterdrückt. Es gilt nun der Grundsatz „cuius regio, eius religio“ – wer regiert, bestimmt die Religion. Erster Bischofsadministrator wird Ulrich I. zu Mecklenburg. 1571 wird die evangelisch-lutherische Landeskirche mit der Superintendentenordnung nach innen neu strukturiert (Kirchenkreise: Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg).
Frauenklöster für adlige Jungfrauen
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