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Frauenklöster für adlige Jungfrauen

Kanzel Schlosskirche Schwerin
Detail der Kanzel in der
Schlosskapelle Schwerin 1563

Eine neue Kirchenordnung bildet ab 1552 für Jahrhunderte die Grundlage der Landeskirche. Die Klöster werden säkularisiert. Nur in Rostock, Malchow, Ribnitz und Dobbertin bleiben protestantische Frauenklöster erhalten. Der römisch-katholische Widerstand wird unterdrückt. Es gilt nun der Grundsatz „cuius regio, eius religio“ – wer regiert, bestimmt die Religion. Erster Bischofsadministrator wird Ulrich I. zu Mecklenburg. 1571 wird die evangelisch-lutherische Landeskirche mit der Superintendentenordnung nach innen neu strukturiert (Kirchenkreise: Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg).

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