1811 werden alle Religionen in Mecklenburg gleichgestellt. Friedrich Franz I. hebt 1813 den Schutzjudenstatus auf und stellt die Juden den Einheimischen gleich. Das Gesetz gilt jedoch nur zwei Jahre.
Die protestantischen kirchlichen Zustände bleiben weitgehend unverändert, doch wird eine allgemeine "Unkirchlichkeit" auch der "Vornehmen" beklagt. In den Gutsdörfern geht die Teilnahme am Gottesdienst zurück, weil die Landarbeiter nur am Sonntag ihren eigenen Acker bestellen können. 1837 setzt Großherzog Paul Friedrich (1800–1842) ein umfassendes Berichtswesen der Pfarrer nach vorformulierten Fragen durch, in dem sich diese Klagen spiegeln.