Nach der Reformation enthält die Kirchenordnung von 1552 auch Schulordnungen nach denen in den Städten unter der Leitung theologisch gebildeter Rektoren verbindlich Knabenschulen zu unterhalten sind.
An der Rostocker Universität werden 1563 durch die „Formula concordiae“ die Lehrstühle in städtisch und fürstlich besoldete Stellen geteilt. Der Lehrbetrieb wird modernisiert.
Modernisierung des Lehrbetriebs
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